Zweite Halbzeit – oder der mühsame Wiederbeginn nach dem Krieg

Nach der Befreiung Deutschlands lösten die Alliierten sämtliche bestehende Parteien, Verbände und Vereine auf, so auch den Sportverein Hochdorf im Mai 1945. Neue, demokratisch aufgebaute Vereine durften ab Ende 1946 wieder gebildet werden. In vielen Nachbargemeinden im Breisgau wurde diese Möglichkeit ergriffen, sodaß z.B. die ersten Punkterunden im Fußball bereits 1947 wieder starten konnten. Warum in Hochdorf bis 1950 Funkstille herrschte, konnte aus den Unterlagen nicht mehr rekonstruiert werden.

Am 14.Mai 1950 reichten Alt-Vorstand Martin Schätzle, Karl Fehrenbach, Heinrich Hank, Paul Kümmerle und Dr.Rudolf Stoll den Antrag ein, den Sportverein Hochdorf wiedergründen zu können. Nach der Genehmigung durch das Landratsamt Freiburg konnte am 15.Juli 1950 die Wieder-Gründungsversammlung des Sportvereins Hochdorf abgehalten werden.

In drei Sparten wollte der Verein aktiv werden:

  • Fußball (Leiter: Oskar Stadtmüller)
  • Wandern (Leiter: Albert Galle)
  • Leichtathletik (Leiter: Herr Steffens)

1. Mannschaft 1951:
1. Reihe von links: Anton Birmelin, Fritz Bürgi, Franz Meybrunn,
2. Reihe von links: Helmut Hunn, Karl Hank, Alfons Kümmerle, August Wieber
3. Reihe von links: Oskar Stadtmüller, Fridolin Kümmerle, Eugen Grüßinger, Gerhard Walter, Herbert Fregin

Die Mannschaft konnte sich in der damaligen C-Klasse West recht schnell etablieren und landete zum Saisonabschluss meist im oberen Tabellendrittel. Zu den Auswärtsspielen fuhren Spieler und Fans gemeinsam im Bus, Fahrpreis pro Spieler 1.– DM, für Fans 1,50 DM.
Aus heutiger Sicht kaum vorstellbar: die 1. und 2.Mannschaft agierten die ersten Jahre ohne Trainer.
Im ersten Jahr nach der Wiedergründung leitete der Spielführer der 1.Mannschaft die Spielerversammlung und war dort zuständig für
a) Kritik des letzten Spiels
b) Mannschaftsaufstellung für das kommende Spiel

1952 wurde das System geändert, nun wurde diese Aufgabe dem Spielausschußvorsitzenden übertragen. Neben Mannschaftskritik und Mannschaftsaufstellung musste er auch Spieler zum Platzstreuen und als Linienrichter einteilen.

Aus den Protokollen ist zu entnehmen, dass einige dieser Spielerversammlungen äußerst kontrovers abgelaufen sein müssen. Ein Umstand, an den man auch einmal jene erinnern sollte, die manchmal behaupten, früher sei alles besser gewesen und im Verein habe der Geist der reinsten Sportskameradschaft geherrscht. Der Vorstand des SV Hochdorf sah sich am 23.September 1953 gezwungen, einen Beschluss über das korrekte Verhalten in und nach der Spielerversammlung zu fassen:

Beschluss:
a) Wir legen großen Wert auf ein korrektes Verhalten der Spieler gegenüber den Anordnungen des Spielausschusses, wie dies in der Vereinssatzung niedergelegt ist
b) Die Mitglieder des Spielausschusses sind außerhalb der Spielerversammlung nicht berechtigt, grundsätzliche Äußerungen über den Spielbetrieb abzugeben
c) Im Interesse einer geordneten Durchführung des Spielbetriebs, müssen Sportkameraden, die sich nicht an diesen Beschluß halten, mit Strafen rechnen.“

Ob und welche Strafen ausgesprochen wurden, ist nicht bekannt.

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